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   VGH Bayern, 19.11.2007 - 25 B 05.12   

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VGH Bayern, 19.11.2007 - 25 B 05.12 (https://dejure.org/2007,4619)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.11.2007 - 25 B 05.12 (https://dejure.org/2007,4619)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. November 2007 - 25 B 05.12 (https://dejure.org/2007,4619)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Illegale Wohnnutzung in den Kellerräumen; Legalität des Dauerwohnens in einem Wochenendhausgebiet; Nutzung eines Kellerraumes durch das bloße Einrichten des Raumes; Eklatantes Durchsetzungsbedürfnis und Kontrollbedürfnis als Maßstab für eine einheitliche Betrachtung der ...

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 1; ; VwGO § 124a Abs. 5; ; VwGO § 124a Abs. 6; ; BayBO Art. 82 Satz 2

  • baygt-kommunal-gmbh.de PDF

    Entfernung der Wohnungseinrichtung bei Nutzungsuntersagung in Bezug auf eine rechtswidrig ausgeübte Wohnnutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Wochenendhaus; illegale Wohnnutzung in den Kellerräumen; Nutzungsuntersagung; Anordnung, die Wohnungseinrichtung zu entfernen; Rechtsgrundlage; Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften; Anordnungsinhalt; Bestimmtheit; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Illegale Wohnnutzung in den Kellerräumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1598
  • BauR 2008, 2091
  • ZfBR 2008, 595
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 01.02.2005 - 25 CS 04.3140
    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2007 - 25 B 05.12
    Die Widersprüche der Kläger gegen die Bescheide des Landratsamts vom 23. Januar 2002 in der Fassung des Änderungsbescheids vom 13. November 2003 sowie gegen den Bescheid vom 24. März 2004 blieben erfolglos (Widerspruchsbescheide der Regierung von Unterfranken vom 6.4.2004 und 16.6.2004), desgleichen die Anträge der Kläger auf gerichtlichen Eilrechtsschutz, soweit sie die Anordnung in Nr. 1 des Bescheides vom 23. Januar 2002 betrafen (VG Würzburg vom 22.4.2002 Az. W 4 S 02.333; BayVGH vom 15.10.2003 Az. 25 CS 02.1215; VG Würzburg vom 22. Oktober 2004 Az. W 4 S 04.1276; BayVGH vom 1.2.2005 Az. 25 CS 04.3140).

    Wie im Beschluss des Senats vom 1. Februar 2005 (Az. 25 CS 04.3140) ausgeführt, lässt sich dies im Zusammenhang mit dem Inhalt der Anordnung in Nr. 1 Satz 1 des Bescheides unschwer erkennen, weil dort konkret die Nutzung zweier konkreter Kellerräume, nämlich die des Hobbyraums als Küche und des Abstellraums/Gartengeräte als Wohn-/Esszimmer, untersagt wurde, und Anordnung Nr. 1 Satz 2 hieran anknüpfend bestimmt, dass "zu diesem Zweck" die momentan vorhandene Wohnungseinrichtung "dieser Räume" zu entfernen ist.

  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 50.87

    Gesamtschau bezüglich Gebäude und beabsichtigter Nutzung bei Nutzungsänderung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2007 - 25 B 05.12
    Der Grundsatz der Einheit von Anlage und Nutzung liegt beispielsweise dem bauplanungsrechtlichen Vorhabensbegriff (§ 29 Abs. 1 BauGB) zugrunde, eine Auflösung dieses Zusammenhangs von Gebäude (-Substanz) und Funktion wäre nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht jedenfalls bei Nutzungsänderungen im Außenbereich mit Bundesrecht nicht zu vereinbaren (BVerwG vom 11.11.1988 NVwZ-RR 1989, 340 m.w.N.; vom 15.11.1974 BVerwGE 47, 185/187 f.).

    Gegenstand der bauplanungsrechtlichen Beurteilung sind deshalb im Falle einer Nutzungsänderung eines bereits vorhandenen Gebäudes im Außenbereich auch die von dem vorhandenen Gebäude ausgehenden Wirkungen (BVerwG vom 11.11.1988 a.a.O.; vom 15.11.1974 a.a.O.).

  • BVerwG, 15.11.1974 - IV C 32.71

    Begriff des Außenbereichsvorhabens; Fehlender Bestandsschutz bei

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2007 - 25 B 05.12
    Der Grundsatz der Einheit von Anlage und Nutzung liegt beispielsweise dem bauplanungsrechtlichen Vorhabensbegriff (§ 29 Abs. 1 BauGB) zugrunde, eine Auflösung dieses Zusammenhangs von Gebäude (-Substanz) und Funktion wäre nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht jedenfalls bei Nutzungsänderungen im Außenbereich mit Bundesrecht nicht zu vereinbaren (BVerwG vom 11.11.1988 NVwZ-RR 1989, 340 m.w.N.; vom 15.11.1974 BVerwGE 47, 185/187 f.).

    Gegenstand der bauplanungsrechtlichen Beurteilung sind deshalb im Falle einer Nutzungsänderung eines bereits vorhandenen Gebäudes im Außenbereich auch die von dem vorhandenen Gebäude ausgehenden Wirkungen (BVerwG vom 11.11.1988 a.a.O.; vom 15.11.1974 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 24.07.2001 - 15 B 98.2552

    Verwaltungsverfahrensrecht: Fehlende inhaltliche Bestimmtheit einer

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2007 - 25 B 05.12
    Bestimmtheitsprobleme, die die Kläger unter Hinweis auf eine Entscheidung des 15. Senats des Verwaltungsgerichtshofs (vom 24.7.2001 BayVBl 2002, 279) geltend machen, ergeben sich auch insoweit nicht.
  • VGH Bayern, 24.10.1986 - 20 CS 86.02260
    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2007 - 25 B 05.12
    Substantielle, nicht wieder gutzumachende Eingriffsfolgen, aufgrund derer die Nutzungsuntersagung in der Sache einer Beseitigungsanordnung nahe kommt, können nämlich nach ständiger Rechtsprechung über die (formelle) Rechtswidrigkeit hinaus auch von der materiellen Rechtswidrigkeit der Nutzung abhängig gemacht werden (BayVGH vom 24.10.1986 BayVBl 1987, 753; vom 6.2.1980 BayVBl 1980, 246 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.08.2004 - 15 CS 04.1648

    Zulässigkeit einer Beseitigungsanordnung im Sinne der Bayrischen Bauordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2007 - 25 B 05.12
    In diesen Fällen erschöpft sich der Regelungsinhalt einer Nutzungsuntersagung im Grundsatz in einem bloßen Innehalten mit dem rechtswidrigen Verhalten (vgl. BayVGH vom 15.5.1986 a.a.O.; vom 4.8.2004 BayVBl 2005, S. 369).
  • VGH Bayern, 25.07.2006 - 25 ZB 06.1960
    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2007 - 25 B 05.12
    Im Übrigen hat er das Verfahren abgetrennt (Az. 25 ZB 06.1960) und den Zulassungsantrag abgelehnt.
  • VGH Bayern, 15.10.2003 - 25 CS 02.1215
    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2007 - 25 B 05.12
    Die Widersprüche der Kläger gegen die Bescheide des Landratsamts vom 23. Januar 2002 in der Fassung des Änderungsbescheids vom 13. November 2003 sowie gegen den Bescheid vom 24. März 2004 blieben erfolglos (Widerspruchsbescheide der Regierung von Unterfranken vom 6.4.2004 und 16.6.2004), desgleichen die Anträge der Kläger auf gerichtlichen Eilrechtsschutz, soweit sie die Anordnung in Nr. 1 des Bescheides vom 23. Januar 2002 betrafen (VG Würzburg vom 22.4.2002 Az. W 4 S 02.333; BayVGH vom 15.10.2003 Az. 25 CS 02.1215; VG Würzburg vom 22. Oktober 2004 Az. W 4 S 04.1276; BayVGH vom 1.2.2005 Az. 25 CS 04.3140).
  • VGH Bayern, 19.05.2016 - 15 CS 16.300

    Nutzungsuntersagung einer Wettvermittlungsstelle

    Gegen die auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Bezug nehmenden begründenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts (vgl. Rn. 32 ff. der Ausfertigung des Beschlusses vom 15. Januar 2016), wonach eine Nutzungsuntersagung die Verpflichtung zum Entfernen von Gegenständen beinhalte, wenn sich die rechtswidrige Nutzung gerade im Vorhandensein bestimmter Gegenstände - wie vorliegend die Monitore und die Wett-Terminals - manifestiere (vgl. BayVGH, U. v. 19.11.2007 - 25 B 05.12 - BayVBl. 2008, 629 = juris Rn. 24; ebenso z. B.: VG Regensburg, U. v. 24.7.2012 - RO 6 K 12.428 - juris Rn. 60; VG Aachen, B. v. 1.2.2012 - 3 L 280/11 - juris Rn. 72 f.), hat die Antragstellerin keine substanziierten Einwände i. S. von § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO erhoben.
  • VG Regensburg, 24.07.2012 - RO 6 K 12.428

    Hobbymäßige Reparatur- und Pflegearbeiten an 13 Oldtimern sind in als Garage und

    Auch nach der Rechtsauffassung, dass für die Nutzungsuntersagung die formelle Rechtswidrigkeit der Nutzungsänderung ausreicht, wird die materiellrechtliche Situation zumindest im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung berücksichtigt, insbesondere bei offensichtlicher Genehmigungsfähigkeit der untersagten Nutzung (BayVGH, B. v. 14.8.2006, 2 ZB 06.1681, zitiert nach juris) oder bei der Gefahr des Eingriffs in wichtige, grundrechtlich geschützte Rechtsgüter (BayVGH, B. v. 5.12.2005, 1 B 03.2608, Nutzungsuntersagung gegenüber einem Mieter, zitiert nach juris) bzw. nicht wieder gut zu machenden Eingriffsfolgen (BayVGH, Urt. v. 19.11.2007, 25 B 05.12, zitiert nach juris).

    Bei der Hebebühne handelt es sich nicht um eine eigenständige bauliche Anlage nach Art. 2 Abs. 1 BayBO (VG München, Urt. v. 10.10.2006, M 1 K 06.1172, zitiert nach juris), sodass keine gegenüber der Nutzungsuntersagung nach Art. 76 S. 2 BayBO vorrangige Beseitigungsanordnung nach Art. 76 S. 1 BayBO ergehen kann (BayVGH, Urt. v. 19.11.2007, 25 B 05.12, BayVBl. 2008, 629, 630, zum insoweit gleichlautenden Art. 82 BayBO a. F.).

    Mit der Befugnis zur Nutzungsuntersagung ergibt sich damit auch das Recht des Beklagten, die Beseitigung der zur rechtswidrigen Nutzung führenden Hebebühne anzuordnen (BayVGH v. 19.11.2007 a. a. O., BayVGH, B. v. 6.9.2010, 15 ZB 09.2375, zitiert nach juris).

  • VGH Bayern, 23.07.2018 - 15 ZB 17.1092

    Wettvermittlungsstelle als Vergnügungsstätte

    Beginnt eine rechtswidrige Nutzung einer baulichen Anlage bereits mit dem zweckgerichteten Vorhalten bestimmter Einrichtungsgegenstände und führt das Belassen dieser Gegenstände am Ort der baulichen Anlage zu einer Perpetuierung der rechtswidrigen Nutzung, kann die illegale Nutzung auf der Grundlage des Art. 76 Satz 2 BayBO nicht nur verhaltensbezogen, sondern auch gegenstandsbezogen untersagt werden, und zwar in der Weise, dass diese Gegenstände entweder zu beseitigen oder - falls ihre schlichte Lagerung in der Anlage eine legale Nutzung darstellt - funktionslos zu stellen sind (grundlegend - dort noch zur Vorgängerregelung des Art. 82 Satz 2 BayBO a.F.: BayVGH, U.v. 19.11.2007 - 25 B 05.12 - BayVBl. 2008, 1598 = juris Rn. 21 ff.).

    So stellen z.B. Anordnungen, einen formell illegal als Lagerplatz genutzten Bereich zu räumen oder typische Wohnungseinrichtungsgegenstände aus einer nicht zu Wohnzwecken genehmigten baulichen Anlage zu entfernen, gegenstandsbezogene Nutzungsuntersagungen dar, die - bei ermessensgerechter, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrender Einzelfallentscheidung - auf Art. 76 Satz 2 BayBO gestützt werden können (Beispiele nach BayVGH, U.v. 19.11.2007 - 25 B 05.12 - BayVBl. 2008, 1598 = juris Rn. 24, 25) und die für den Fall, dass diese Gegenstände im Anschluss an den Bescheid nicht "freiwillig" entfernt werden, auf eine mögliche zwangsweise Durchsetzung ausgerichtet sind.

  • VGH Bayern, 25.10.2023 - 9 B 22.1461

    Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans für ein Wochenendhausgebiet

    In Sondergebieten, die der Erholung dienen (§ 10 BauNVO) können wie in solchen nach § 11 BauNVO zur Sicherung der Zweckbestimmung des Gebietes weitergehende Konkretisierungen bzw. Differenzierungen vorgenommen werden (vgl. § 1 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 1 BauNVO und Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O. Rn. 14 m.w.N., § 1 Rn. 43 a.E., 87b m.w.N.; vgl. auch BayVGH, U.v. 19.11.2007 - 25 B 05.12 - juris Rn. 38).
  • VG München, 22.06.2016 - M 9 K 14.5363

    Anordnung zur Beseitigung einer Hebebühne im Rahmen einer Nutzungsuntersagung

    Die Befugnis, eine im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften stehende Nutzung einer baulichen Anlage zu untersagen, umfasst auch die Befugnis, die Beseitigung von Einrichtungen anzuordnen, deren Vorhaltung zu einer Fortsetzung der zu untersagenden Nutzung führt (VG München, U. v. 23.09.2015 - M 9 K 14.4906 - BayVGH, B.v. 06.09.2010 - 15 ZB 09.2375 -, juris, Rd. 18; U. v. 19.11.2007 - 25 B 05.12 -, juris, Rd. 23 ff.) .

    Dies folgt daraus, dass ein baurechtswidriger Zustand nicht erst mit der Ausübung einer illegalen Nutzung beginnt, sondern schon dann, wenn eine solche Nutzung vorbereitet ist (BayVGH, U. v. 19.11.2007 - 25 B 05.12 -, juris, Rd. 24).

    Insofern ist es in solchen Fällen geboten, die Untersagung der Nutzung mit einer Anordnung zu verbinden, was an baulichen Änderungen vorzunehmen ist, um dem Gebot nachzukommen (BayVGH, U.v. 19.11.2007 - 25 B 05.12 -, juris, Rd. 30).

  • VGH Bayern, 23.07.2018 - 15 ZB 17.1094

    Verwaltungsakt mit Dauerwirkung

    Beginnt eine rechtswidrige Nutzung einer baulichen Anlage bereits mit dem zweckgerichteten Vorhalten bestimmter Einrichtungsgegenstände und führt das Belassen dieser Gegenstände am Ort der baulichen Anlage zu einer Perpetuierung der rechtswidrigen Nutzung, kann die illegale Nutzung auf der Grundlage des Art. 76 Satz 2 BayBO nicht nur verhaltensbezogen, sondern auch gegenstandsbezogen untersagt werden, und zwar in der Weise, dass diese Gegenstände entweder zu beseitigen oder - falls ihre schlichte Lagerung in der Anlage eine legale Nutzung darstellt - funktionslos zu stellen sind (grundlegend - dort noch zur Vorgängerregelung des Art. 82 Satz 2 BayBO a.F.: BayVGH, U.v. 19.11.2007 - 25 B 05.12 - BayVBl. 2008, 1598 = juris Rn. 21 ff.).

    So stellen z.B. Anordnungen, einen formell illegal als Lagerplatz genutzten Bereich zu räumen oder typische Wohnungseinrichtungsgegenstände aus einer nicht zu Wohnzwecken genehmigten baulichen Anlage zu entfernen, gegenstandsbezogene Nutzungsuntersagungen dar, die - bei ermessensgerechter, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrender Einzelfallentscheidung - auf Art. 76 Satz 2 BayBO gestützt werden können (Beispiele nach BayVGH, U.v. 19.11.2007 - 25 B 05.12 - BayVBl. 2008, 1598 = juris Rn. 24, 25) und die für den Fall, dass diese Gegenstände im Anschluss an den Bescheid nicht "freiwillig" entfernt werden, auf eine mögliche zwangsweise Durchsetzung ausgerichtet sind.

  • VG Augsburg, 07.11.2012 - Au 4 K 12.1024

    Nutzungsuntersagung wegen Tierhaltung

    Die Nutzungsuntersagung kann sich dabei auch auf Tiere, die hier rechtlich wie Sachen zu behandeln sind (§ 90a Satz 3 BGB), beziehen, wenn sich die rechtswidrige Nutzung gerade in der speziell ihrem Zweck dienenden Anwesenheit der Tiere manifestiert (vgl. BayVGH vom 19.11.2007, Az. 25 B 05.12, BayVBl 2008, 595 = juris, Rdnr. 24; Simon/Busse, BayBO, Kommentar, Stand Mai 2012, Rdnr. 273 zu Art. 76).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2021 - 10 B 1.18

    Endgültige Einstellung der Nutzung eines Grundstücks als Campingplatz

    Ob dies auch dann gilt, wenn die rechtswidrige Nutzung gerade in der Aufbewahrung von Objekten auf dem Gelände liegt, wie dies bei Lagerplätzen und Tiergehegen der Fall ist, kann dahinstehen (dies verneinend BayVGH, Beschluss vom 4. August 2004 - 15 CS 04.1648 -, juris Rn. 15; a. A. BayVGH, Urteil vom 19. November 2007 - 25 B 05.12 -, juris Rn. 24.; Jäde, in: Jäde/Dirnberger/Förster/Bauer/Böhme/Michel/Radeisen, Bauordnungsrecht Brandenburg, Std. Januar 2021, § 73 BbgBO 2003 Rn. 33 m.w.N).
  • VGH Bayern, 17.01.2019 - 1 ZB 16.1621

    Anordnung zur Beseitigung einer Hebebühne in einer Kfz-Werkstatt

    Das Verwaltungsgericht hat bei der Überprüfung der Anordnung der Beseitigung der Hebebühne darauf abstellt, dass die Untersagung einer im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften stehenden Nutzung einer baulichen Anlage auch die Befugnis umfasse, die Beseitigung von Einrichtungen anzuordnen, deren Vorhaltung zu einer Fortsetzung der zu untersagenden Nutzung führe (vgl. BayVGH, U.v. 19.11.2007 - 25 B 05.12 - BayVBl 2008, 629).

    Denn die illegale Nutzung der Garage als Werkstatt kann erst nach dem Ausbau der Hebebühne beendet und eine "schleichende" Aufnahme der verbotenen Nutzung verhindert werden (vgl. BayVGH, U.v. 19.11.2007 - 25 B 05.12 - BayVBl 2008, 629 zur Reichweite einer Nutzungsuntersagung).

  • VG Augsburg, 08.12.2014 - Au 5 S 14.1606

    Verwaltungsstreitsache, Nutzungsuntersagung, vorläufiger Rechtsschutz,

    Anordnungen, die darüber hinaus auch ein positives Tun, z. B. die Entfernung bestimmter Gegenstände, verlangen, können in diesen Fällen nicht auf die Rechtsgrundlage des Art. 76 Satz 2 BayBO gestützt werden (BayVGH, U. v. 19.11.2007 - 25 B 05.12 - BayVBl 2008, 629).

    In einem solchen Fall kann die Anordnung, bestimmte Gegenstände zu entfernen, deshalb eine Nutzungsuntersagung im engeren Sinne sein, die auf Art. 76 Satz 2 BayBO gestützt werden kann (vgl. BayVGH, U. v. 19.11.2007 a. a. O.).

  • VG München, 08.05.2023 - M 8 S 23.2010

    Einstweiliger Rechtsschutz, Nutzungsuntersagung eines "Tiny-Hauses", Entfernung

  • VG Ansbach, 30.07.2015 - AN 3 K 15.00580

    Faktisches allgemeines Wohngebiet, Kleintierhaltung, Kleintiererhaltungszucht,

  • VG Mainz, 11.11.2015 - 3 K 16/15

    Nutzungsuntersagung für Containerlager im Außenbereich rechtmäßig

  • VGH Bayern, 18.06.2008 - 9 ZB 07.497

    Antrag auf Zulassung der Berufung; illegale Stützmauer; Beseitigungsbegehren des

  • VG Augsburg, 13.04.2017 - Au 5 K 16.1560

    Abgrenzung Wettannahmestelle und Wettbüro, Nutzungsuntersagung

  • VG Gelsenkirchen, 11.10.2016 - 10 L 1680/16

    Nutzungsuntersagung; Lager- und Abstellplatz; Privilegierung; Forstwirtschaft;

  • VG Aachen, 01.02.2012 - 3 L 280/11
  • VG Köln, 21.02.2024 - 2 L 6/24
  • VG München, 15.09.2017 - M 11 S 17.4070

    Nutzungsuntersagung füe ein Wettbüro

  • VG Bayreuth, 16.06.2016 - B 2 K 15.980

    Gartenbaubetrieb im allgemeinen Wohngebiet

  • VG Würzburg, 16.07.2013 - W 4 K 13.44

    Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung; Wochenendhausgebiet;

  • VG München, 23.09.2015 - M 9 K 14.4906

    Werkstattnutzung in genehmigter Garage unzulässig - Anordnung der Entfernung

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 1 PA 143/11

    Verhältnismäßigkeit einer Ersatzvornahme der Behörde bei ggf. fehlender

  • VGH Bayern, 19.08.2010 - 1 CS 10.1430

    Gewerbebetrieb in landwirtschaftlicher Maschinenhalle im Außenbereich;

  • VG Köln, 26.01.2024 - L 2455/23
  • VG Regensburg, 15.02.2011 - RN 6 K 10.1552

    Nutzungsuntersagung

  • VG Augsburg, 06.04.2017 - Au 5 K 16.1791

    Nutzungsuntersagung und eine damit verbundene Zwangsgeldandrohung

  • VG Cottbus, 26.03.2020 - 3 L 647/19

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • VG Cottbus, 28.07.2020 - 3 L 282/20
  • VG München, 12.11.2019 - M 1 K 17.2807

    Nutzungsuntersagung für eine Lagerhalle

  • VG Würzburg, 22.03.2012 - W 4 S 12.183

    Sofortige Vollziehung einer Nutzungsuntersagung mit Räumungsverfügung

  • VG München, 12.07.2021 - M 1 S 21.1635

    Nutzungsuntersagung für einen Containerplatz

  • VG München, 23.01.2017 - M 1 S 16.4331

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Anordnung der Stilllegung eines Holzofens in

  • VG Augsburg, 29.06.2016 - Au 5 S 16.773

    Eilrechtsschutz gegen Nutzungsuntersagung für Wettterminals und Bildschirme

  • VG München, 25.05.2010 - M 11 S 10.933

    Nutzungsuntersagung; Außenbereich; Gewerbebetrieb

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